Scheidung – wie weiter mit der Immobilie?

Wenn die Ehe in die Brüche geht, stellen sich oft Schwierigkeiten bei der gerechten Aufteilung der Vermögenswerte ein. Das gilt ganz besonders für gemeinsam erworbene Immobilien.

 

Partnerschaftliche Errungenschaften besprochen und geregelt werden, solange noch gutes Einvernehmen herrscht. Erst im Konfliktfall über die Modalitäten zu befinden, ist fast immer mit Ärger und Kosten verbunden.

 

Eine Frage der güterrechtlichen Auseinandersetzung

Die rechtliche Unterscheidung, was welchem Ehepartner gehört, nennt sich «güterrechtliche Auseinandersetzung», der entsprechende Status wird «Güterstand» genannt. Ehegatten haben die Wahl zwischen drei Güterständen: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung.

 

Die Errungenschaftsbeteiligung

Solange kein Ehevertrag besteht, gilt automatisch die «Errungenschaftsbeteiligung». Sie setzt sich aus dem Eigengut der Ehepartner und der Errungenschaft zusammen. Als Eigengut bezeichnet man die Werte, die in die Ehe mit eingebracht wurden. Als Errungenschaft gelten alle Vermögenswerte, die während der Ehe dazugekommen sind.

 

Gütergemeinschaft und Gütertrennung

Die Gütergemeinschaft umfasst das Gesamtgut und das Eigengut jedes Ehegatten. Bei diesem Güterstand verzichten die Ehepartner auf ihren Anspruch an Eigengut. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Jeder Ehegatte behält seine Vermögenswerte. Gütergemeinschaft oder Gütertrennung bedürfen immer eines Ehevertrages.

 

Der Scheidungsfall

Beim Scheidungsfall kommt es zur güterrechtlichen Auseinandersetzung. Existiert kein Ehevertrag, wird Wohneigentum, das während der Ehe erworben wurde, zwischen den Partnern aufgeteilt. Das restliche Kapital wird halbiert. Bei der Gütertrennung ist jeder Partner der Eigentümer seines Vermögens und hat keinen Ansprüche auf die Vermögensteile des anderen Partners. Bei der Gütergemeinschaft wird in einem Vertrag geregelt, wer aufgrund der Finanzierung wie stark an einer Immobilie beteiligt ist.

 

Einladung zur Neueröffnung

26 Mai, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Bremgartnerstrasse 53, 8953 Dietikon

 

 

Text und Fotos: RE/MAX