Sozialhilfequote sinkt weiter

Die Sozialhilfequote der Stadt Dietikon hat sich im Jahr 2016 weiter reduziert. Von 6.4 ist sie auf 6 Prozent gesunken. Dies bedeutet, dass es 34 Sozialfälle weniger gibt.

 

Während die Sozialhilfequote im Jahr 2014 noch 7 Prozent betrug, konnte sie bereits im Jahr 2015 auf 6.4 Prozent reduziert werden. Nun gibt es eine nochmalige Abnahme auf 6 Prozent. Konkret heisst dies, dass die laufenden Sozialhilfefälle im Jahr 2016 von 971 auf 937 reduziert werden konnten. Zum Vergleich: Das Kantonsmittel ist im Jahr 2016 mit 3.2 Prozent auf dem Stand des Jahres 2015 geblieben. Besonders erfreulich ist die Abnahme auch vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums, im Jahr 2016 lebten nämlich 444 Personen mehr in Dietikon.

 

Die Senkung der Sozialhilfequote in Dietikon kann auf verschiedene Massnahmen und Umstände zurückgeführt werden. Einerseits wurde ein neues Abklärungsverfahren bei der Anmeldung (Intake Sozialberatung) eingeführt, das eine zeitnahe und niederschwellige Beratung gewährleistet. Die Klientin bzw. der Klient bekommt auf diese Weise eine auf die persönlichen Ressourcen abgestützte Beratung, die auch die Arbeitsintegration einbezieht. Andererseits trägt die enge Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen (RAV usw.) massgeblich dazu bei, dass Lösungen schon vor Eintritt in die Sozialhilfe gefunden werden können.

 

Im Weiteren wird in der Sozialabteilung nach den Grundsätzen der wissenschaftlich anerkannten Methode der Positiven Psychologie gearbeitet und durch eine enge Begleitung und Kontrolle der Klientinnen und Klienten eine konsequente Umsetzung der Auflagen und Weisungen verfolgt. Ausserdem ist es durch verschiedene interne Umstrukturierungen gelungen, dass die Fallzahl pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter auf maximal 75 gesenkt werden konnte. Dadurch haben die Sozialarbeitenden mehr Ressourcen für die Beratung erhalten, was zu einer besseren Ablösungsquote führt. Andere zielführende Massnahmen waren die Einführung von Hausbesuchen, Coaching der Mitarbeitenden bei der Fallführung, enge Zusammenarbeit bei Schnittstellen-konflikten, Vernetzung mit dem RAV sowie die Einführung der Fachstelle Arbeitsintegration.