Wer das Sagen hat im Kanton Zürich

Am 24. März werden im Kanton Zürich der Kantonsrat und der Regierungsrat gewählt. Der 180-köpfige Kantonsrat ist die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Der siebenköpfige Regierungsrat ist die ausführende Gewalt (Exekutive).

Am 24. März finden Wahlen im Kanton Zürich statt. Rund 870’000 Stimmberechtigte sind aufgerufen, den Kantonsrat und den Regierungsrat für die Amtsdauer 2019 bis 2023 zu wählen. Wählen können gemäss Kantonsverfassung alle Schweizerinnen und Schweizer, die im Kanton wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Sie erhalten die Wahlunterlagen in der Woche vom 25. Februar bis 1. März.
Der 180-köpfige Kantonsrat wird in einem Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt. In diesem Verfahren erhalten die Parteien Sitze im Verhältnis zu den ihnen gegebenen Stimmen. Im Kanton Zürich erfolgt die Berechnung der Sitzverteilung nach dem Verfahren «doppelter Pukelsheim». Um die 180 Sitze im Kantonsrat bewerben sich kantonsweit 1734 Personen auf 13 verschiedenen Parteilisten. Unter den Kandidierenden befinden sich 723 Frauen (41,7 %). 156 bisherige Amts­inhaber kandidieren erneut für einen Sitz.
Gewählt werden die Mitglieder des Kantonsrates in insgesamt 18 Wahlkreisen, wovon sechs auf die Stadt Zürich entfallen, zwei auf die Region Winterthur und zehn auf die Landbezirke des Kantons. Ein solcher ländlicher Wahlkreis ist der Bezirk Dietikon. Die Verteilung der 180 Sitze auf die Wahlkreise berechnet sich auf Grundlage der ständigen Wohnbevölkerung (Schweizer und Ausländer). Dem Bezirk Dietikon stehen demnach elf Sitze zur Verfügung. Für diese Sitze kandidieren 106 Personen auf zehn Listen, darunter alle Bisherigen und 39 Frauen (36,8 %).
Die sieben Mitglieder des Regierungsrates werden im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Im ersten Wahlgang ist das absolute Mehr entscheidend, bei einem allfälligen zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr. Wird ein zweiter Wahlgang notwendig, findet dieser am 19. Mai statt. Für einen Sitz im Regierungsrat bewerben sich aktuell 13 Personen, darunter fünf Bisherige.

Die gesetzgebende Gewalt – das Parlament
Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons Zürich. Die 180 Mitglieder zählende Volksvertretung ist nach schweizerischem Staatsverständnis die oberste Behörde im Kanton. Klar dominierende Parteien im Kantonsrat waren in der Amtsperiode 2015 bis 2019 die SVP (54 Sitze), die SP (36) und die FDP (31).

Die Organisation und die Aufgaben des Kantonsrates sind in der Kantonsverfassung, im Kantonsratsgesetz und im Geschäftsreglement des Kantonsrates festgelegt.
Vorbehältlich der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger beschliesst der Kantonsrat über Verfassungs- und Gesetzesänderungen und über neue Gesetze. Darüber hinaus verabschiedet er das Budget und die Rechnung des Kantons und entscheidet über Projektausgaben im grösseren Umfang, wählt die Mitglieder der obersten Gerichte sowie weiterer Behörden im Kanton, wie beispielsweise den Bankrat der ZKB, den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich oder die Ombudsperson. In seiner Funktion übt der Kantonsrat die Oberaufsicht über die Regierung des Kantons, die Kantonsverwaltung, die selbständigen Anstalten und die Justizverwaltung aus.
Der Kantonsrat tagt jeden Montagmorgen – ausser während der Sommer-, Herbst- und Sportferien – und an kirchlichen Feiertagen. Tagungsort ist das Ratshaus in Zürich am Limmatquai.

Die ausführende Gewalt – die Regierung
Der Regierungsrat ist die Regierung des Kantons Zürich. Er ist aus sieben vollamtlichen Mitgliedern zusammengesetzt. Die FDP, die SP und die SVP stellten in der Amtsperiode 2015 bis 2019 je zwei Mitglieder, die CVP ein Mitglied.

Die Organisation und die Aufgaben des Regierungsrates sind in der Kantonsverfassung sowie im Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung festgehalten.
Zu den Aufgaben des Regierungsrates gehört die Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrates beziehungsweise der Stimmberechtigten des Kantons. Er vollzieht die Gesetze und die Kreditbeschlüsse, die der Kantonsrat verabschiedet hat. Er bereitet das Budget des Kantons vor und erstellt die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht. Er legt die mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik fest. Er vertritt den Kanton nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen. Er handelt interkantonale und internationale Verträge aus. Er entscheidet über verwaltungsrechtliche Rekurse. Er stellt die obersten Verwaltungskader an. Er leitet schliesslich die kantonale Verwaltung mit insgesamt rund 33‘000 Beschäftigten.

Text: Martin Gollmer, Foto: Dennis van de Water