So zählt Ihre Stimme

Sie dürfen nur die amtlichen Wahlzettel verwenden.

Sie dürfen nur einen Wahlzettel für die Kantonsratswahl einreichen. Werden bei der brief­lichen Stimmabgabe mehrere Wahlzettel unterschiedlichen Inhalts für die Kantonsratswahl eingereicht, sind alle ungültig. Lauten sie gleich, ist einer gültig.

Ihr Wahlzettel kann weniger Namen von Kandidierenden enthalten, als in Ihrem Wahlkreis Sitze zu vergeben sind. Leere Zeilen und solche, die durch Streichung leer geworden sind, gehen als Stimmen an die in der Listenbezeichnung genannte Partei.

Um gültig zu sein, muss Ihr Wahlzettel den Namen von mindestens einer Kandidatin oder eines Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis enthalten.

Änderungen an den Wahlzetteln müssen Sie persönlich und handschriftlich vornehmen.

Änderungen müssen klar und eindeutig sein. Wenn Sie Kandidatinnen und Kandidaten kumulieren oder panaschieren, bezeichnen Sie diese möglichst genau. Übertragen Sie die Kennziffer, den Namen und Vornamen und nötigenfalls weitere Angaben.

Wiederholungszeichen und Ähnliches (Gänsefüss­chen, «dito», «idem») sind nicht zulässig. Sie müssen die Namen ausschreiben.

Kein Name darf mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufgeführt sein.

Der Wahlzettel darf nicht mehr Namen aufweisen, als er Zeilen aufweist. Das Wahlbüro streicht überzählige Namen von unten nach oben.