Stadtrat empfiehlt: NEIN zur Heimfinanzierung

Der Dietiker Stadtrat empfiehlt der Bevölkerung bei der kantonalen Abstimmung über die Gesetzesänderung zur Heimfinanzierung, ein Nein in die Urne zu legen. Eine Zustimmung würde den Gemeinden im Sozialbereich u.a. massiv höhere Ausgaben bescheren, im Falle
von Dietikon rund 1 Mio. Franken.

Am 24. September 2017 wird im Kanton Zürich über die Heimfinanzierung abgestimmt. Dabei geht es darum, dass der Kanton nicht mehr für die Unterbringungskosten von Kindern und Jugendlichen in Heimen aufkommen will. In einer Gesetzesänderung über die Jugendheime und
Pflegekinderfürsorge vom 23. Januar 2017 auferlegt er den Gemeinden die Heimplatzierungskosten, sofern die Eltern der Kinder diese nicht tragen können. Für die Gemeinden ist diese Gesetzesänderung problematisch und hätte weitreichende Konsequenzen in der kommunalen Investitionspolitik – besonders hart treffen würde es Gemeinden wie Dietikon mit einem hohen Sozialindex. Basierend auf den aktuellen Heimplatzierungen müsste Dietikon 1 Mio. Franken aufbringen. Geld, das an einem anderen Ort eingespart werden muss.

Ein weiteres Argument für die Nein-Parole sieht Dietikon auch in der den Gemeinden zugedachten Rolle. Würde die Gesetzesänderung vom Volk angenommen, wären die Gemeinden blosse Bezahler der verfügenden Behörde. Die Aufenthalte der aktuell 25 in Heimen platzierten Kinder aus Dietikon wurden nämlich zum grössten Teil durch die Kinder -und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet. Dietikon wie auch alle anderen Gemeinden haben bei Heimplatzierungen wenig Mitspracherecht.

Warum stimmen wir ab?

Jahrzehntelang bezahlten Gemeinden und Kanton gemeinsam, wenn die Eltern die Kosten für eine Heimunterbringung nicht aufbringen konnten. Im November 2015 entschied das Verwaltungsgericht und im Juni 2016 das Bundesgericht, dass es für diese Praxis keine gesetzliche Grundlage gab. Es erklärte den Kanton für die Begleichung der Kosten zuständig. Die Gemeinden stellten daraufhin ihre Finanzierungen ein und der Kanton musste für die jährlich rund 80 Mio. Franken Heimunterbringungskosten aufkommen. In der Folge beschloss der Kantons- und Regierungsrat eine Gesetzesänderung. Mittels dieser hat er im Januar 2017 die Zahlungspflicht der Gemeinden zur Regel gemacht. 67 Gemeinden – darunter auch Dietikon – haben gegen diese Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir am 24. September über die Gesetzesänderung ab.

Ansprechpersonen für Medien

Otto Müller, Stadtpräsident, Anfragen per Mail (otto.mueller@dietikon.ch)
Roger Bachmann, Vorsteher Sozialabteilung, heute von 13 bis 14 Uhr, 079 422 24 79