Totalrevision des Sozialhilfegesetzes
Dezember 2018
Der Stadtrat hat eine Vernehmlassungsantwort zum neuen Sozialhilfegesetz verabschiedet. Grundsätzlich begrüsst er den Wechsel zu einem pauschalen Staatsbeitragsmodell, möchte diesen aber bei 50 Prozent festlegen.
Im April 2018 schickte der Regierungsrat des Kantons Zürich das neue Sozialhilfegesetz in die öffentliche Vernehmlassung und hat Dietikon eingeladen, bis Ende Jahr Stellung zu beziehen. In einer am 3. Dezember verabschiedeten Vernehmlassungsantwort hat der Stadtrat sich zu zahl-reichen Punkten geäussert. Im Zentrum der Stellungnahme steht die geplante Änderung des Finanzierungsmodells. Obwohl der Stadtrat den vom Kanton vorgeschlagenen Wechsel zu einem pauschalen Staatsbei-tragsmodell grundsätzlich begrüsst, lehnt er den Staatsbeitrag in der Höhe von 25 Prozent ent-schieden ab. Mit dem neuen Finanzierungsmodell würden der Stadt Dietikon aufgrund ihres hohen Ausländerinnen- und Ausländeranteils grosse Mindereinnahmen resultieren. Da Dietikon wie auch andere Gemeinden mit ähnlicher Bevölkerungszusammensetzung bereits heute enorme Sozial-kosten zu tragen haben, widerspricht die vom Regierungsrat vorgeschlagene Kostenteilung fun-damental den Vorstellungen der Stadt Dietikon. Der Stadtrat fordert deshalb mit Nachdruck, den Staatsbeitrag bei 50 Prozent festzulegen. Dadurch soll die Stadt Dietikon vom Kanton zur Hälfte für die anfallenden Kosten der wirtschaftlichen Hilfe, der Nothilfe sowie der präventiven Hilfe entschädigt werden. Sollte dem nicht entsprochen werden können, schlägt der Stadtrat vor, einen variablen Staatsbeitragssatz anzuwenden. Dieser könnte dahingehend ausgestaltet werden, dass er Gemeinden mit hohen Sozialkosten entlastet.