Limmattaler Wirtschaftsverbände zu den kantonalen Abstimmungen vom 10. Februar 2019
Januar 2019
Die Limmattaler Wirtschaftsverbände sagen Ja zu den beiden Gesetzesänderungen, über die am 10. Februar im Kanton Zürich abgestimmt wird:
Ja zum neuen Wassergesetz – Ja zu einer sicheren öffentlichen Wasserversorgung:
Die Entwicklung unserer Zivilisation und das Element Wasser stehen in enger Beziehung zueinander, etwa bei der Besiedlung, bei der Landgewinnung, bei der Trinkwasserversorgung, bei der Nutzung von Wasser als wichtige Ressource für Industrie und Gewerbe, bei der Bewässerung von Landwirtschaftsland oder bei der Nutzung der Wasserkraft. Diese Verbindungen führten häufig zu gemeinschaftlichen Grossprojekten: Man denke an die Korrektur der Limmat, die kommunalen Wasserversorgungen und Abwasseranlagen oder an die Stauseeprojekte der Energiegesellschaften. Viele dieser Aspekte werden im neuen Wassergesetz neu geregelt.
Entsprechend breit ist das Spektrum an Themen: Es reicht von Gewässer- und Hochwasserschutz, Trink- und Abwasserversorgung, Wassernutzung und Konzessionen bis zu Renaturierungen und der Festlegung von Gewässerräumen – eine Art Pufferzone um die Ufer, in der weder gebaut noch gedüngt werden darf. Und entsprechend kontrovers waren auch die Meinungen im Kantonsrat, bsp. darüber, welche Rechte der Öffentlichkeit und welche den Privaten – und vor allem den Bauern als speziellen Nutzern – zukommen sollen. Besonders wichtig für das Gewerbe und die Haus- und Grundeigentümer sind im Wassergesetz die Regelungen zur Gewässerraumfestlegung – vor allem zur Ausscheidung von Gewässerräumen in dicht überbautem Gebiet und zu den eingedolten Gewässern. Diesbezüglich wird den Gemeinden im Rahmen des übergeordneten Rechts ein angemessener Spielraum offengelassen, um vor Ort im Sinne der Subsidiarität die bestmögliche Lösung zu finden. Beim Hochwasserschutz, dem eine hohe Priorität eingeräumt wird, ist fortan sowohl das Schadensrisiko als auch ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten. Mit dem neuen Wassergesetz werden zudem auch in Zukunft die Gemeinden für eine sichere Versorgung mit sauberem Wasser zuständig sein – und zwar unter Einhaltung kostendeckender und verursachergerechter Gebühren und Beiträgen. Privatisierungen werden – gegenüber dem Zustand von heute! – mit dem neuen Gesetz enge Grenzen gesetzt, die bei einer Ablehnung des Gesetzes entfallen würden! Kurzum: Ein gelungenes Gesetz, das sorgfältige Interessensabwägungen vornimmt, um die unterschiedlichen Ansprüche an die Ressource Wasser auszubalancieren. Deshalb empfehlen wir ein überzeugtes Ja!
Ja zur Änderung des Hundegesetzes – Ja zum Abbau von wirkungslosen Vorschriften:
Bis Ende 2016 schrieb der Bund Hundehalterinnen und -halter vier Lektionen Theorie und Praxis zur Hundehaltung vor. Weitere zehn Lektionen sah der Kanton bei grossen und massigen Hunden vor. Nachdem der Bund auf Anfang 2017 das Ausbildungsobligatorium abgeschafft hat, tut auch der Kanton Zürich gut daran, sich von den wirkungslosen Vorschriften zu verabschieden.
Gregor Biffiger
Präsident Gewerbeverband Limmattal
Dr. Josef Wiederkehr
Präsident Industrie- und Handelsverein Dietikon
Dr. Andreas Geistlich
Hans Streuli
Co-Präsidenten Wirtschaftskammer Schlieren